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ABLAUF & KOSTEN

01 Erstkontakt & Erstgespräch

Bei Interesse an einer psychotherapeutischen Begleitung, senden Sie mir eine kurze E-Mail oder das Erstgesprächs-Formular mit Ihrem Anliegen 

 

praxis@vickyannasophie.com

Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Es dauert ca. 20 min und findet telefonisch statt.

 


02 Rahmen der Sitzungen

Eine psychotherapeutische Sitzung dauert in der Regel 60–90 Minuten und findet vor Ort in meiner Praxis in München oder am Chiemsee statt. Je nach Anliegen und Rahmenbedingungen sind auch Online-Sitzungen möglich.

Der zeitlich empfohlene Abstand zwischen den Sitzungen liegt meist bei drei bis vier Wochen und wird individuell mit Ihnen abgesprochen. 

03 Kosten und Rahmenbedingungen

Eine Stunde berechne ich mit 100 €.

Sollten Sie sich aktuell in einer finanziell schwierigen Situation befinden, ist ein reduziertes Honorar in Absprache möglich.

Stornobedingungen:
Vereinbarte Termine müssen bis 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden.
Bei Absagen später als 24h wird das Honorar in voller Höhe berechnet.
 

Selbstzahler

Die psychotherapeutische Begleitung erfolgt in meiner Praxis grundsätzlich auf Selbstzahlerbasis.

Das bedeutet:

• keine Anträge bei der Krankenkasse
• keine Diagnosestellung nach ICD erforderlich
• keine festgelegten Sitzungsanzahlen

Dadurch kann die Begleitung flexibel und individuell an Ihr Anliegen angepasst werden.

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Private Krankenversicherungen

Einige private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen übernehmen anteilig Kosten für psychotherapeutische Leistungen bei Heilpraktikern für Psychotherapie. Informieren Sie sich bei Ihrer privaten Versicherung hierzu.

Gesetzliche Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für psychotherapeutische Leistungen bei Heilpraktikern für Psychotherapie in der Regel nicht. Die Begleitung erfolgt daher grundsätzlich auf Selbstzahlerbasis.

Schweigepflicht

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht. Alles, was Sie mir im Rahmen der Begleitung anvertrauen, wird streng vertraulich behandelt.

Steuerliche Absetzbarkeit

Kosten für psychotherapeutische Behandlungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.

Beruflich veranlasste Coaching- oder Beratungsleistungen können unter Umständen als Werbungs- oder Betriebskosten absetzbar sein.

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